Kostenübernahme durch IV/AHV

Haben Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Haare verloren?
Betroffenen bieten die Schweizerischen Sozialversicherungsanstalten (IV/AHV) eine finanzielle Unterstützung an, wenn Sie Haarersatz oder eine Gesichtsepithese benötigen.

„Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z. B. als Hausfrau oder Hausmann) tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Anderseits haben Versicherte der IV auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.
Auszug aus AHV/IV PDF4.03_d [Hilfsmittel der IV]

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und Einreichen der entsprechenden Formulare.

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